Atrium Immobilien Innsbruck
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Verwaltung

verwaltungWelche Aufgaben übernehmen wir für Sie als Immobilienverwaltung?

Der nachstehenden Auflistung der Aufgaben liegen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für die „ordentliche Verwaltung“ zugrunde (§ 28 Wohnungseigentumsgesetz).

  • Abwicklung des Schriftverkehrs wie Verfassen von Rundschreiben, Protokollen bzw. Umlaufbeschlüssen
  • Vertretung vor Verwaltungs- und sonstigen Behörden
  • Veranlassung sämtlicher im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erhaltung der Liegenschaft stehenden Arbeiten, Beauftragung diverser Reparaturen
  • Abschluss von Betreuungs-, Wartungs- und Serviceverträgen, sowie deren Aufrechterhaltung bzw. Aktualisierung und Kontrolle
  • Beauftragung der Hausbetreuung und Schneeräumung
  • Hausbegehungen
  • Bearbeitung von Versicherungsfällen, Schadensmeldung und Evidenzhaltung bzw. Aktualisierung von Versicherungspolizzen nach Prüfung auf Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit
  • Führung und Wartung der Stammdaten
  • Abhaltung von Eigentümerversammlungen
  • Führung eines treuhändischen Anderkontos im Namen der Eigentümergemeinschaft
  • Abwicklung des gesamten die Liegenschaft betreffenden Zahlungsverkehrs
  • Vorschreibung, Inkasso und Mahnwesen der monatlichen Vorauszahlungen auf die Liegenschaftsaufwendungen, sowie Erstellung der Jahresabrechnung und einer Kostenvorausschau
  • Anlage und Verwaltung der Reparaturrücklage
  • Steuerliche Veranlagung von Wohnungseigentumsgemeinschaften
  • Vermietung und Administration der verfügbaren allgemeinen Teile der Liegenschaft, wie beispielsweise Parkplätze, Kellerabteile o.ä.

Im Zuge der „außerordentlichen Verwaltung“ (§ 29 Wohnungseigentumsgesetz) kümmert sich die Verwaltung nach vorliegendem Mehrheitsbeschluss um die Durchführung von größeren Sanierungen oder Verbesserungen.

Unser oberstes Ziel ist der Werterhalt der von uns verwalteten Immobilien. Wir bieten einen reichen Erfahrungsschatz im Bereich Sanierung, wie z.B. thermische Sanierung mit Anbringung von Vollwärmeschutz, Solarenergie, Dach- und Fenstersanierungen, Balkon- sowie Garagen Sanierungen und nicht zuletzt Wechsel der Heizanlagen zu moderneren Technologien an. Das Einreichen der Sanierungsprojekte bei den zuständigen Behörden, sowie das Lukrieren von Wohnbauförderungen gehört ebenfalls in unseren Tätigkeitsbereich.
Ein Verwalter ist zwar kein Mediator, jedoch sind wir bemüht in vielen nachbarschaftlichen Streitfällen bzw. bei Meinungsverschiedenheiten bis zu einem gewissen Grad zu helfen und eine Lösungsfindung herbeizuführen. Wir sehen es durchaus als unsere Aufgabe, speziell auch bei Eigentümerversammlungen, gewisse verhärtete Fronten durch unser mediatives Eingreifen aufzubrechen und der Eigentumsgemeinschaft zu konstruktiven gemeinsamen Entscheidungen zu verhelfen.

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